Für die meisten Nutzer wird WAL, das durch Staking erzielt wird, zum Zeitpunkt der Erhaltung als steuerbarer Einkommen behandelt, nicht zum Zeitpunkt des Verkaufs. Der steuerbare Wert wird normalerweise auf Basis des fairen Marktpreises von WAL zum Zeitpunkt der Gutschrift des Belohnungsanspruchs in die Wallet berechnet. Dies gilt auch, wenn der Nutzer die Tokens nicht sofort umwandelt oder verwendet. Später, wenn der Nutzer WAL verkauft oder überträgt, kann eine separate Berechnung von Kapitalgewinnen oder -verlusten aufgrund der Preisschwankungen nach der Erhaltung gelten. Da die steuerliche Behandlung je nach Rechtsordnung erheblich variiert, definiert und wendet Walrus selbst keine Steuervorschriften an. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, die lokalen Vorschriften zu verstehen und genaue Aufzeichnungen über Staking-Erträge und Zeitstempel zu führen.
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