SEC erklärt, dass Liquid Staking-Aktivitäten und -Token keine Wertpapiere sind
Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) hat am 5. August 2025 klargestellt, dass bestimmte Liquid Staking-Aktivitäten und ihre zugehörigen Token nicht als Wertpapiere gemäß den bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen angesehen werden. Diese Klarstellung soll regulatorische Sicherheit für den Kryptosektor bieten, insbesondere für Liquid Staking-Protokolle und Token wie Ethereums stETH und Solanas JitoSOL.
Wichtige Punkte aus der Erklärung der SEC durch die Abteilung für Unternehmensfinanzierung umfassen:
- Liquid Staking-Empfangstoken, die das Eigentum an gestakten Vermögenswerten und den damit verbundenen Belohnungen repräsentieren, qualifizieren sich im Allgemeinen nicht als Wertpapiere gemäß dem Securities Act von 1933 oder dem Exchange Act von 1934.
- Die Bestimmung hängt von den spezifischen Fakten und strukturellen Merkmalen der Liquid Staking-Token ab.
- Anbieter von Liquid Staking müssen sich nicht bei der SEC registrieren, noch müssen sie notwendigerweise Offenlegungen zu Wertpapierrechtsvorschriften für diese Aktivitäten bereitstellen.
- Diese Anleitung unterstützt Dezentralisierung und Innovation, indem sie erhebliche rechtliche Unsicherheiten für bestehende Protokolle und neue Produkte beseitigt.
- Die Erklärung, obwohl nicht verbindlich, signalisiert einen pragmatischeren regulatorischen Ansatz im Vergleich zur vorherigen strengen Durchsetzung, was die breitere Akzeptanz von Liquid Staking und damit verbundenen DeFi-Produkten erleichtert.
Diese regulatorische Klarheit wird als eine bedeutende positive Entwicklung angesehen, die es Protokollen ermöglicht, sicherer zu skalieren und institutionelle Beteiligung an der Liquid Staking-Infrastruktur zu fördern. Es wird auch erwartet, dass die Genehmigungsprozesse für ETFs und andere Finanzprodukte, die Liquid Staking-Token beinhalten, beschleunigt werden.
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